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   BVerwG, 20.08.1987 - 6 B 2.87   

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https://dejure.org/1987,2061
BVerwG, 20.08.1987 - 6 B 2.87 (https://dejure.org/1987,2061)
BVerwG, Entscheidung vom 20.08.1987 - 6 B 2.87 (https://dejure.org/1987,2061)
BVerwG, Entscheidung vom 20. August 1987 - 6 B 2.87 (https://dejure.org/1987,2061)
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Volltextveröffentlichung

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Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 579
  • NVwZ 1988, 348 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.06

    Militärflugplatz; Änderungsgenehmigung; Konversion; fiktive

    Sie hätten den behaupteten Verfahrensfehler spätestens in der nächsten mündlichen Verhandlung, also am 3. Verhandlungstag (18. November 2005), rügen müssen (Beschluss vom 20. August 1987 - BVerwG 6 B 2.87 - Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 41).
  • BVerwG, 10.12.2003 - 8 B 154.03

    Nichtzulassung der Revision; Grundsätze einer ordnungsgemäßen richterlichen

    Denn er hat durch seine Prozessbevollmächtigte nach seiner informatorischen Anhörung in der mündlichen Verhandlung zur Sache verhandelt, ohne zuvor zu rügen, dass seine Äußerungen nicht in das Protokoll aufgenommen worden seien (§ 173 VwGO i.V.m. § 295 Abs. 1 ZPO, Beschluss vom 20. August 1987 BVerwG 6 B 2.87 Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 41).
  • BFH, 11.12.2019 - X B 40/19

    Pflicht des Gerichts zur Entgegennahme von Unterlagen, die ein Beteiligter

    Vielmehr genügt dafür auch eine Verhandlung, die sich --wie § 370 Abs. 1 ZPO es vorsieht-- an eine Beweisaufnahme unmittelbar anschließt (Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.08.1987 - 6 B 2/87, Neue Juristische Wochenschrift 1988, 579, m.w.N.).
  • VGH Bayern, 20.10.2014 - 3 ZB 12.529

    Beamtenrecht; Kriminalhauptkommissar (BesGr. A 12); Versetzung in den Ruhestand;

    Auch die Möglichkeit eines Antrags auf Protokollergänzung nach § 105 VwGO i.V.m. § 160 Abs. 4 ZPO besteht nur bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung, so dass ein später gestellter Antrag dieses Inhalts unzulässig ist (vgl. BVerwG, B.v. 20.8.1987 - 6 B 2/87 - juris Rn. 4).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.11.2023 - 6 A 10608/23

    Rechtmäßigkeit einer Tourismusbeitragssatzung; Antrag auf Protokollergänzung;

    Die Möglichkeit eines Antrags auf Protokollergänzung nach § 105 VwGO i.V.m. § 160 Abs. 4 ZPO besteht nur bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung (BVerwG, Beschluss vom 20. August 1987 - 6 B 2.87 -, juris Rn. 4).
  • BFH, 30.04.2022 - X B 130/21

    Altersvorsorge-Eigenheimbetrag: Höchstzeitraum für die Aufnahme der Selbstnutzung

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist jedenfalls unbestritten und mit dem Wortlaut des § 295 Abs. 1 ZPO ohne Weiteres vereinbar, dass eine "nächste" mündliche Verhandlung auch dann gegeben ist, wenn nach Durchführung einer Beweisaufnahme die mündliche Verhandlung gemäß § 82 FGO i.V.m. § 370 Abs. 1 ZPO fortgesetzt wird (Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.08.1987 - 6 B 2/87, Neue Juristische Wochenschrift 1988, 579, m.w.N.; BFH-Urteil vom 19.04.2005 - VIII R 73/02, BFH/NV 2006, 66, unter II.2.).
  • BVerwG, 07.04.1989 - 8 C 79.88

    Zurückstellung vom Wehrdienst - Unzumutbare Härte - Militärische Verwendung des

    "Nächste mündliche Verhandlung", in der gemäß § 295 Abs. 1 VwGO ein Mangel gerügt werden muß, ist nicht notwendigerweise ein neuer Termin, sondern kann auch eine Verhandlung sein, die sich an eine Beweisaufnahme oder - wie hier - an eine informatorische Anhörung (anstelle einer förmlichen Beweisaufnahme) anschließt (vgl. Beschluß vom 20. August 1987 - BVerwG 6 B 2.87 - Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 41 S. 2 m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 22.07.1988 - 5 B 115.88

    Nichtzulassungsbeschwerde in Form der Grundsatzrüge - Flurbereinigungsgericht als

    Ein anwaltlich vertretener Verfahrensbeteiligter kann derartige Protokollierungsmängel nur rügen, wenn er diesen Verfahrensfehler bei der nächsten mündlichen Verhandlung nach der Beweisaufnahme beanstandet hat; nächste mündliche Verhandlung ist nicht notwendig ein neuer Termin, sondern kann auch eine Verhandlung sein, die sich - wie hier geschehen - nach § 370 Abs. 1 ZPO an eine Beweisaufnahme anschließt (vgl. BVerwGE 50, 344 ; Beschlüsse vom 2. April 1981 - BVerwG 7 B 5.80 - und vom 14. Juli 1981 - BVerwG 6 CB 61.79 - ; BVerwGE 67, 43 [BVerwG 23.02.1983 - 6 C 96/82]; Beschlüsse vom 19. Januar 1987 - BVerwG 6 B 27.86 - und vom 20. August 1987 - BVerwG 6 B 2.87 - ).
  • BVerwG, 12.12.1997 - 10 B 6.97

    Rechtsmittel

    Es kann jedoch dahingestellt bleiben, ob die von ihm vermißte Protokollierung seiner Befragung im Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht gemäß § 105 VwGO i.V.m. § 160 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 3 ZPO erforderlich war und ob er sein Rügerecht gemäß § 173 VwGO i.V.m. § 295 Abs. 1 ZPO verwirkt hat (vgl. hierzuBeschluß vom 20. August 1987 - BVerwG 6 B 2.87 - NJW 1988, 579).
  • BVerwG, 22.06.1994 - 1 B 225.93

    Nichtzulassung einer Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erlaubnis zum

    Zu den Vorschriften, auf deren Befolgung eine Partei wegen ihres zwingenden öffentlichen-rechtlichen Charakters schlechthin nicht wirksam verzichten kann und auf die deshalb nach § 295 Abs. 2 ZPO die Verwirkungsvorschrift nicht anzuwenden ist, gehören die Vorschriften über die Sitzungsniederschrift jedoch nicht (vgl. Beschluß vom 20. August 1987 - BVerwG 6 B 2.87 - Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 41).
  • BVerwG, 28.11.1990 - 2 B 96.90

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer

  • BVerwG, 29.01.1991 - 9 B 229.90

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Beanspruchung eines

  • FG Baden-Württemberg, 12.01.2001 - 5 K 84/99

    Keine Protokollergänzung nach Schluss der mündlichen Verhandlung; Antrag auf

  • BVerwG, 14.11.1991 - 2 B 124.91

    Anforderungen an die Ladung eines Klägers und seines Prozessbevollmächtigten -

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.11.2015 - 10 N 70.13

    Störende Häufung von Werbeanlagen; gesetzwidrige Protokollierung als

  • OVG Sachsen, 20.09.2018 - 4 A 1110/18

    Irak; Schiit; Sunnit; Sicherheitslage; Protokoll; Niederschrift

  • BVerwG, 22.06.1998 - 6 PKH 8.98

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Überprüfung von

  • BVerwG, 22.06.1998 - 6 B 47.98

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Bewilligung von

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